29 Januar 2012

Gute Gründe gegen neue Wasserkraftanlage an der Eifelrur



Gegendarstellung zum Bericht der Aachener Zeitung: „Mühlen der Bürokratie hemmen Energiewende“ vom 12.01.2012 (Autor: Antonius Wolters) 


 Veröffentlicht auf der Internetseite des RhFV




 

Der Antrag auf Neubau einer Wasserkraftanlage am Linnicher Wehr (Eifelrur) wurde von der Bezirksregierung Köln abgelehnt, weil sich dann das Ziel der EU-Wasser-rahmenrichtlinie an diesem Hauptwanderweg für Lachs, Aal & andere Fische nicht erreichen lässt.

Rurdorfer Wehr in Linnich



Der Antragsteller hat gegen den Ablehnungsbescheid Klage eingereicht und versucht gegenwärtig durch einseitige Presseberichterstattung für die so genannte „erneuerbaren Energien“ zu werben. Dabei hat er leider die ökologischen Folgen und den gewässerökologischen Sachverstand nicht beachtet. Von Seiten des RhFV haben wir daher eine Gegendarstellung verfasst, die von der Aachener Zeitung erfreulicherweise in voller Länge veröffentlicht wurde:

1.      Die Nutzung sogenannter “regenerative Energien” sagt nichts über die ökologische Verträglichkeit dieser Vorhaben aus:
Daher ist jedes Vorhaben, wie jede andere technologische oder industrielle Nutzungsform, einer seriösen und unabhängigen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die gravierenden Umweltauswirkungen sogenannte „regenerativer Energien“ sind in mehreren Fällen bekannt geworden. Als Beispiele seien hier nur Biogasanlagen mit intensivem Maisanbau, der sogenannte „Bio-Kraftstoff“ und die erhöhte Nutzungsdruck auf deutsche Wälder und landwirtschaftliche Flächen genannt.
 
2.      Die Wasserkraftnutzung ist eine technische Nutzungsform, die in Fließgewässern zu enormen ökologischen Schäden führt:
Das natürliche Fließwasserkontinuum, Fauna und Flora der Gewässer werden durch künstliche Stauanlagen und den Betrieb von Turbinen nachhaltig und unwiederbringlich gestört. Dies steht insbesondere der Wiederherstellung des „ökologisch guten Zustands“, wie er aktuell in der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie umzusetzen ist, konträr entgegen.

3.      Die Schäden durch Wasserkraftanlagen lassen sich durch technische Kompensations­maßnahmen (Bau von Fischwegen und Leiteinrichtungen) nicht maßgeblich ausgleichen:
Zum einen wirken die Fischwege und Leiteinrichtungen bekanntermaßen nur in sehr begrenztem Maße und zum anderen sind die natürliche Gewässerdynamik, die tatsächliche biologische Durchgängigkeit und Biotopvernetzung an den künstlichen Bauwerken mit ihren unvermeidlichen technischen Engpässen unwiederbringlich verloren.

4.      Wasserkraftnutzung dient nicht dem Allgemeinwohl:
Zur Wiederherstellung einer guten Wasserqualität wurden in NRW seit den 1970er-Jahren Milliarden-Investitionen getätigt, die (vom Bürger finanziert!) unsere Umwelt lebenswerter gemacht haben und zudem Trinkwasserressourcen und Biodiversität erhalten. Dem gegenüber bringt die Wasserkraftnutzung neue ökologische Schäden in den Fließgewässern mit sich, die zu ihrem vernachlässigbaren und nicht steigerbaren Anteil der Stromerzeugung (weit unter 1% des Landesbedarfs) in keinem adäquaten Verhältnis stehen. Da die Wasserkraftnutzung sich über dies auch nur durch starke Subventionen halten kann, ist sie aus Sicht des Allgemeinwohls tatsächlich nicht förderungswürdig.

5.      Das Vorhaben am Linnicher Wehr wurde von allen ökologischen Interessengruppen einhellig und gut begründet abgelehnt (z.B. Naturschutzverbände, Fischereiorganisationen, Fachleute der Landesstellen, Organisationen aus den Niederlanden), so dass ein fachlicher Konsens und eine breites bürgerschaftliches Interesse für den Erhalt einer frei fließenden Rur und gegen das Bauvorhaben besteht. Die Fachleute der Landesstellen (z.B. bei der Bezirksregierung Köln) sind hier im Einsatz, um das Allgemeingut der Bürger am Gewässer vor eingriffen zu schützen.

6.      Die Planung zur Renaturierung der Rur (im Prozess zur Umsetzung der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie zur Herstellung des ökologisch guten Zustands) sehen vor, das denkmalgeschützte Wehr in einem Nebenlauf baulich zu erhalten und ein Stück daneben die frei fließende Rur in ihrem ursprünglichen, mäandrierenden Verlauf als ökologisch intaktes Fließgewässer wiederherzustellen. Dies wäre für die Ökologie des Gewässers ein weitreichender Durchbruch, der aber nur ohne eine Wasserkraftanlage zu realisieren ist.

7.      Die Eifelrur ist eines von nur drei Vorranggewässern für Wanderfische wie den Lachs in ganz NRW, an denen die Gewässerökologie und die freien Wanderwege für die Fische Vorrang haben sollen. An Hunderten anderen Gewässern in NRW gelten diese höheren ökologischen Anforderungen nicht und ein Großteil der Gewässer wird somit landesweit für technischen Nutzungen (wie die Wasserkraft) geopfert. Vor diesem Hintergrund findet der Erhalt der freien Eifelrur eine breite gesellschaftliche Unterstützung.

8.      Dem Antrag zum Neubau einer Wasserkraftanlage in Maastricht (Maas, Niederlande) wurde übrigens gerichtlich widersprochen und das Verfahren (wie auch andere Verfahren an der Maas) läuft noch. Auch in den Niederlanden gibt es eine breite Allianz von Gewässerökologen, Naturschützern und Fischexperten gegen neue Wasserkraftanlagen.


gez. 18.01.2012, Dr. Frank Molls, Geschäftsführer RhFV

1 Kommentar:

  1. Hallo Herr Dr. Molls,endlich eine Stellungnahme die uns alle anspricht und die uns darüber informiert dass die Genehmigung zum Bau des Kleinkraftwerks an der Rur nicht erteilt wird. Würde es anders aussehen, so wären alle bisherigen Bemühungen die Rur für Wanderfische durchgängig zu machen und unsere Anstrengungen Lachs u. Co wieder anzusiedeln hinfällig gewesen. Bleibt zu hoffen, dass es auch bei der Absage bleibt.

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