27 August 2013

Neue Überflutungsgebiete der Rur Nebenflüsse


Neue Überschwemmungsgebiete festgelegt 


Die Bezirksregierung Köln hat die Überschwemmungsgebiete unter anderem des Malefinkbaches (untere Rur), des Baaler Baches (untere Rur), des Ellebaches (mittlere Rur), des Omerbaches (Inde) und des Wehebaches (Inde) neu festgelegt. 

Die Verordnungen gelten 40 Jahre. 
Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat zur Folge, dass in diesen Bereichen zum Beispiel keine Baum- und Strauchpflanzungen angelegt werden dürfen. Grünland kann dort nicht in Ackerland umgewandelt werden, und es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. 
Neue Baugebiete können ebenfalls nicht ausgewiesen werden. 
Einzelheiten regelt hierzu der § 78 Abs.1 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG). 
Das Überschwemmungsgebiet des Malefinkbaches betrifft die Flächen beiderseits des Baches im Bereich der Stadt Linnich und der Stadt Hückelhoven. 
Im Bereich der Städte Hückelhoven und Linnich wird das Überschwemmungsgebiet beidseits des Baaler Baches festgesetzt. 
Beidseits des Wehebaches wird das Überschwemmungsgebiet im Bereich Stolberg und der Gemeinden Inden und Langerwehe festgesetzt. 
Von der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Ellebach sind die Städte Jülich und Düren sowie die Gemeinden Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Kreuzau und Vettweiß betroffen. 

 Im abgelaufenen Verfahren wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und Träger öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Behörden, Wasserverbände oder der Landschaftsverband Rheinland wurden beteiligt. Stellungnahmen und Einwendungen aus diesem Verfahren wurden berücksichtigt und in die Planung aufgenommen. 
Die neuen Verordnungen und Karten des Überschwemmungsgebietes können in den betreffenden Gemeinden und Städten, den zuständigen Kreisen sowie bei der Bezirksregierung Köln während der Dienstzeiten eingesehen werden. 

Auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln können die ermittelten Überschwemmungsgebiete aufgerufen werden unter:
 http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/service/amtsblatt/archiv_2013/index.html


Zum Thema Hochwasserschutz in NRW kann hier die Broschüre vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herunter geladen werden:      Mit dem Wasser leben



Dies ist ein Bericht aus der Aachener Zeitung