17 Februar 2013

Geplantes Wasserkraftwerk an der Rur



Ablehnungsbescheid rechtswidrig 



Das VG Aachen hat entschieden, dass die Bezirksregierung Köln erneut prüfen muss, ob das beantragte Wasserkraftwerk am Rurdorfer Wehr bei Linnich genehmigungsfähig ist. 

Das 43 Meter breite Rurdorfer Wehr, Ende des 19. Jahrhunderts errichtet, ist als Denkmal geschützt. Das Wasser stürzt über drei Meter in die Tiefe, eine Passierbarkeit für Wanderfische ist derzeit nahezu ausgeschlossen. Ein privater Investor beantragte im November 2007 die Erlaubnis, das Wasser der Rur für ein Wasserkraftwerk zu nutzen. Die Bezirksregierung Köln lehnte mit Bescheid vom 30.09.2009 die Genehmigung nach dem WHG ab, weil ein Wasserkraftwerk an dieser Stelle gegen umweltrechtliche Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen verstoße. Die Vorgaben erklärten die Rur im betreffenden Abschnitt zu einem Zielgewässer für Wanderfische, insbesondere Lachse und Aale, daher sei es geboten, die Rur wieder umfassend für Fische durchgängig zu machen. Bloße Fischschutzmaßnahmen des Wasserkraftwerks (Fischtreppen etc.) reichten nicht aus. 

Das VG Aachen hat entschieden, dass der Ablehnungsbescheid vom September 2009 rechtswidrig und deshalb aufzuheben ist. 

Nach Auffassung des VG Aachen hat der Kläger derzeit keinen Anspruch auf die wasserrechtliche Bewilligung. 
Er könne aber verlangen, dass die Bezirksregierung umfassender als bislang prüfe, mit welchen Maßnahmen das Wasserkraftwerk auch den Schutz der Fische gewährleisten könne. Zu welchem Ergebnis eine erneute Prüfung führen werde, sei für das Gericht offen 

  • Gericht/Institution: VG Aachen  
  • Erscheinungsdatum: 15.02.2013 
  • Entscheidungsdatum:15.02.2013 
  • Aktenzeichen:  7 K 1970/09 

 

2 Kommentare:

  1. Am 15.02. kam es in Sachen WKA Linnich zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Aachen. Die Richter lehnten es ab, wie vom Investor gefordert, eine Genehmigung zu erteilen. Sie hoben aber den Ablehnungsbescheid der Behörde auf und verlangen jetzt zu prüfen, ob durch Änderungen an der Anlage der Fischschutz nicht auch zu gewährleisten ist.

    Prompt gibt es wieder Unterstützung durch die Aachener Zeitung in Form eines WKA-freundlichen Artikels. Das gleiche hatten wir ja schon einmal.
    Diesmal wird die Ökoschiene gefahren. Herr V. möchte seine Anlage scheinbar nur bauen damit die Lachse auch eine Fischtreppe bekommen. Während der Verhandlung war sein Rechtsanwalt noch der Meinung, 5 % Verluste seien für solch eine Anlage absolut tolerierbar, wohlgemerkt nur die direkten Verluste an der Turbine, ohne die Fische, die sonst noch geschädigt werden.
    Beim letzten Artikel haben wir massiv mit Leserbriefen aufgetrumpft.
    Ich bitte euch alle, dies jetzt wieder zu tun, um zu zeigen, dass sich halt doch nicht alle über eine neue Häxelanlage freuen.
    Hier findet ihr den Artikel:
    http://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/wasserkraftanlage-ebnet-den-fischen-den-weg-ruraufwaerts-1.523501?trc_variant=visible

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  2. Allen Beteiligten die sich für den Bau einsetzen sollten sich nicht scheuen 125.-€ auszugeben. Hier könnte sie ihr "Wissen" einmal überprüfen und korrigieren.
    Titel:
    Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen. Guntram Ebel, Büro f. Gewässerökologie und Fischereibiologie
    IBSN: 978-3-00-039686-1

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