Posts mit dem Label Wasserkraftanlagen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wasserkraftanlagen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

22 April 2014

EU-Kommission klagt Österreich


EU-Kommission klagt Österreich wegen mangelnden Schutzes der Wasserqualität in der Schwarzen Sulm

------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Welch eine Ähnlichkeit mit der Durchgängigkeit bezüglich der Rur
-siehe Beiträge hier im Blog-
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Die Europäische Kommission erhebt beim Gerichtshof Klage gegen Österreich, weil dieses die Schwarze Sulm, einen Fluss in der Steiermark, nicht angemessen schützt.

Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bau eines geplanten Kraftwerks zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität des Flusses führen würde, der einer der längsten naturbelassenen Flüsse in der Region ist. Nach Ansicht der Kommission hat die regionale Behörde bei der Genehmigung des Wasserkraftprojekts im Jahr 2007 die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet Die Genehmigung wurde daraufhin vom österreichischen Bundesministerium für Umwelt im Jahr 2009 widerrufen, doch hat das österreichische Verfassungsgericht den Widerruf aus rein formalen Gründen im Jahr 2012 aufgehoben. Die Genehmigung ist somit wieder in Kraft getreten und kann nun nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden. Die Kommission hat deswegen im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, die Kraftwerksgenehmigung stehe nicht mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang.
Da nun offenbar die Bauarbeiten an dem Projekt begonnen haben, bringt die Kommission den Fall auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik vor den Gerichtshof der Europäischen Union.

Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich der Zustand ihrer Oberflächenwasserkörper verschlechtert. Eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot kann nur gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und eine davon ist der Nachweis eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Nach Auffassung der Kommission hat die Genehmigungsbehörde das übergeordnete Interesse des Projekts nicht nachgewiesen, was durch die Prüfung des österreichischen Bundesministeriums für Umwelt bestätigt wurde, das ebenfalls Zweifel am überwiegenden öffentlichen Interesse verlauten ließ.

Österreich erklärte sich bereit, den Genehmigungsbeschluss zu überprüfen; im Überprüfungsverfahren hat die regionale Behörde dann aber lediglich den Wasserzustand der Schwarzen Sulm als schlechter eingestuft und behauptet, dass eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot nicht mehr erforderlich sei. Dies wäre ein Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie, da im Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet von 2009 die Wasserqualität der Schwarzen Sulm als „gut“ angegeben war und die Bedingungen für eine Änderung des Status des Flusses nicht beachtet wurden.

Da die von der regionalen Behörde gewählte Vorgehensweise einen negativen Präzedenzfall für ähnliche Wasserkraftprojekte in Österreich schaffen könnte und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden kann, hat die Kommission beschlossen, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.


Hintergrund

 
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Grund- und Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer) zu schützen und zu sanieren, um bis spätestens 2015 einen „guten“ Gewässerzustand zu erreichen, d. h. einen Zustand, bei dem die Gewässer möglichst geringe Spuren menschlicher Einflussnahme aufweisen. Gemäß der Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich der Zustand von Oberflächenwasserkörpern verschlechtert. Ausnahmen von dieser Anforderung können nur unter den Bedingungen des Artikels 4 Absatz 7 gewährt werden, von denen eine lautet, dass das Projekt nachweislich von „überwiegendem öffentlichen Interesse“ sein muss. Die Rechtsvorschriften bieten zwar ein gewisses Maß an Flexibilität, doch sind Ausnahmen nur bei Vorliegen genau definierter Gründe zulässig. Es müssen alle praktikablen Vorkehrungen getroffen werden, um die negativen Auswirkungen zu mindern, und in Fällen eines überwiegenden öffentlichen Interesses müssen die Vorteile der Änderungen die Vorteile des Erreichens des guten Gewässerzustands für Umwelt und Gesellschaft übertreffen, und es muss unmöglich sein, diese vorteilhaften Ziele durch andere Mittel zu erreichen. Wasserkraftwerke bewirken einen schlechteren Gewässerzustand, weil sie die Durchgängigkeit des Flusses beeinträchtigen, was eines der Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie für die Einstufung des Gewässerzustands eines Flusses als „gut“ ist.

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 16.04.2014



Weitere Informationen:

Näheres zur EU-Wasserpolitik:
ec.europa.eu/environment/water/index_en.htm

Nähere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm

Kontakt für die Öffentlichkeit:
Europe Direct, per Telefon: 00 800 6 7 8 9 10 11, oder per E-Mail
europa.eu/europedirect/write_to_us/

11 März 2014

Unakzeptable Wasserführung der Rur




Wasserführung der Rur im Bereich Untermaubach und Kreuzau.


Seit Jahren beklagen die Angler die ungenügende Wasserführung der Rur bei einem Abfluß von nur 5 cbm/sec. ab Staubecken Obermaubach. Von dieser Wassermenge werden am ersten Wehr ca. 4.8 cbm in die Mühlenteiche abgeleitet, so daß für die Rur nur noch 200 l/s zur Verfügung stehen.

Unsere Forderung einer erhöhten Wasserabgabe aus den Talsperren wird vom WVER aus Gründen der Wasserwirtschaft abgelehnt. Die Abgabe in die Mühlenteiche ist durch alte Wasserrechte abgesichert und wird von uns auch nicht infrage gestellt.

Es ist jedoch völlig unakzeptabel, auch im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, daß für die Ökologie nur eine völlig unzureichende Wassermenge auf einer Strecke von ca. 1,5 km übrig bleibt, die eine Durchgängigkeit für die Wasserorganismen verhindert.

Aus diesem Grunde haben wir mit Unterstützung  des NABU im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erneut diese Problematik thematisiert, um Politik und Öffentlichkeit auf diesen unhaltbaren Zustand hinzuweisen.

Wir fordern von allen Beteiligten die Bereitschaft, schnellstmöglich eine Änderung herbeizuführen.





Kurt Hilgers

für den Fischereiverband NRW
Mitglied im Beirat bei der
Unteren Landschaftsbehörde

des Kreises Düren


Den gesamten Beitrag mit einigen Bildern findet Ihr hier Wasserführung der Rur bei Kreuzau

Mit  freundlicher Genehmigung von Kurt Hilgers
 

18 Februar 2014

Das neue WKA an der Kinzig


Ein kritischer Vortrag zum (fischfreundlichen?) Kinzig Kraftwerk.


 Diese neue WKA hat schon mehrere Preise gewonnen, trotzdem ist sie wohl, wie hier zu lesen, nicht das Gelbe vom Ei.

Dazu diesen Beitrag als PDF Datei  vom Landesfischereiverband BW


Linnicher Wehr






Vieleicht schon bald an unserer Rur?????
 




Dazu auch folgender veröffentlichter Beitrag in diesem Blog:
Wasserkraft an der Rur  
Aufbau der WKA an der Kinzig
WKA Kostheim am Main 


.

09 September 2013

Lachsnachwuchs für die Rur

 
Lachs 93 cm 7570 gr
Hallo liebe Lachsfreunde,

nachdem Anfang der Woche die WKA ECI in Roermond nach 6-monatiger Zwangspause wieder in Betrieb ging, konnten bereits am Samstag der 1. Lachsaufsteiger für 2013 verhaftet werden. Ein männliches Tier von 93 cm Länge und 7570 gr. Gewicht.

Der Fisch ist bereits im belgischen Lachszentrum Erizee in Belgien. Hier wird er seinen Beitrag für den Erhalt seiner Art leisten müssen.

Da für die nächsten Tage Regen und zurückgehende Temperaturen gemeldet sind, sollte sich das positiv auf den Aufstieg auswirken.

Vielleicht kann der ausgefallene Frühjahrsaufstieg wieder wettmacht werden. An der Rur steigen ca. 25-33 % der Lachse schon im Mai-Juni auf.
Lachs 93 cm 7570 gr

 









Dies ist eine Info von Hans Joachim Jochims

19 Juli 2013

Wasserkraftanlage an der Kinzig

Fischereiliche Untersuchung des beweglichen Krafthauses in Gengenbach an der Kinzig. (Schwarzwald)
Sehr Interessante Studie mit allen Daten und Fakten, reich bebildert. Für alle die sich hierfür interessieren eine tolle und aufschlussreiche Studie im Auftrage des Büros für Fischereibiologie & Ökologie.


Kraftwerk an der Kinzig 




11 Juni 2013

Gemeinsamer Appell bezüglich WKA in Linnich


Werte Angelfreunde, 

im Anhang findet Ihr einen gemeinsamen Appell an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW 
Minister Johannes Remmel 

Unterzeichnet wurde dieser Appell vom 
  • Fischereiverband NRW Präsident Johannes Nüsse 
  • Stiftung Wasserlauf NRW Walter Sollbach 
  • BUND NRW Paul Kroefges 
  • NABU NRW Josef Tumbrink 
  • ABU Soest Dr Margret Bunzel Drüke 
  • LNU Mark vom Hofe 
 
An dieser Stelle sei anzumerken: 

Endlich ziehen alle gemeinsam an einem Strang!



15 Mai 2013

WKA an der Ahr


Das letzte Wehr stoppt den Lachs

Das Wehr am Campingplatz in Ahrdorf ist das letzte Hindernis für Lachse in der Ahr. Eigentlich sollten in der Ahr und ihren Zuflüssen wieder Lachse angesiedelt werden. Erhebliche Summen wurden zu diesem Zweck bereist investiert. 
Doch ein Wehr im Kreis Euskirchen macht den Planer einen Strich durch die Rechnung Blankenheim-Ahrdorf. 
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Summen investiert, um die Ahr und ihre Zuflüsse zu renaturieren. 
Eines der Ziele der Naturschutzmaßnahmen war es, in dem Fluss wieder Lachse anzusiedeln. Es wurden bereits Zehntausende dieser Wanderfische in der Ahr ausgesetzt.

Hier der gesamte Bericht im Kölner Stadtanzeiger

23 März 2013

Artikel in der AZ


Referenzwasserkraftanlage an der Rur

Wieder ein Artikel in der AZ.
Wann kapieren diese Menschen eigentlich das eine WKA, egal wie gebaut, energetisch totaler Schwachsinn ist.

Hier der Link:    Referenzanlage an der Rur



26 Februar 2013

Wasserkraft an der Rur


Artikel in der AZ über die WKA Rurdorfer Wehr bei Linnich

Trotz des für sein Projekt positiven Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen bleibt Hubert V., privater Investor aus dem Kreis Heinsberg, skeptisch, dass er nach zehn Jahren (!) doch noch eine Genehmigung der Bezirksregierung Köln für den Bau und den Betrieb eines Wasserkraftwerks am Rurdorfer Wehr erhält. 

Dies ist nur ein Ausschnit aus dem genannten Bericht.
Zum gesamten Bericht bitte auf folgenden Link klicken. Artikel in der Aachener-Zeitung

Macht Euch die Mühe und hinterlasst bei der AZ einen entsprechenden Kommentar


Hier nun einige Schreiben und auch Antworten von meinem Mitstreiter R.W.Irmen

Schreiben von RWI an

Oliver Krischer
Mitglied des Bundestages
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hallo, 
wie Sie wissen hat die Bez. Reg. NRW einen ablehnenden Bescheid erlassen. 
Nun lese ich mit Erstaunen, dass ausgerechnet von Ihrer Seite der Bau des WKWs unterstützt wird. Fakt ist, dass selbst von Betreiben in Auftrag gegebene Studien belegen, dass die Mortalitätsrate bei den auf- und vor allen Dingen absteigenden - auf allen Ebenen geschützter und seltener Arten - immens hoch ist. 
Lt. Untersuchungen des Institutes für Binnenfischerei in Potsdam-Sacrow siehe hierzu Tabelle und auch anderen Institutionen . 
Es kann nicht sein dass spez. von Ihnen immer wieder auf aussterbende oder schützenswerte Arten hingewiesen wird. 
Von den Schützern mit viel persönlichem und auch finanziellem Aufwand verhindert wird dass Arten egal welcher Art weiterhin abnehmen, Sie aber ein Projekt befürworten dass z.B. die Ansiedlung des Lachses i. d. Rur (Eifelrur) und die Durchgängigkei der Gewässer für alle anderen auf einen Auf-und Abstieg angewiesene Arten zunichte macht. 
Speziell Sie, als hiesiger Abgeordneter sollten sich dafür einsetzen dass endlich die Rur wieder zu dem gemacht wird was sie einmal war. 
Ein natürlicher fisch- und artenreiches Gewässer. Sie sollten alle Bemühungen in diese Richtung unterstützen. Sie haben doch die besten Unterlagen zur Verfügung und können ablesen welchen Schaden spez. die Kleinkraftwerke anrichten und wieviel % Anteile sie an der gesamten Energieproduktion "erwirtschaften". 
Das aber ist nur für einen Betreiber interessant weil es stark subventioniert wird. Und das wiederum treibt die Energie-Preise in die Höhe. Ich bin keineswegs jemand der sich erneuerbaren Energien verschließt, bin aber gegen eine Maßnahme die sich 
a.) nicht rechnen lassen (außer für den Betreiber) und 
b.) zuviel Schaden am und im Wasser anrichten. Als Anhang finden Sie einen Beitrag den ich ich gefunden habe. Ich glaube diesen Unterlagen und finde diese Zustände als nicht akzeptabel. Ausserdem haben wir, die BRD, uns verpflichtet die europ. WRR bis 2015 umzusetzen. 
Ich hoffe auf Ihre Einsicht und freue mich über Ihre Antwort. 
Rolf W. Irmen

Hier die erstaunlich schnelle Antwort von Herrn Oliver Krischer

 
Sehr geehrter Herr Irmen, 
herzlichen Dank für Ihr Mail. Ich glaube sehr wohl, dass sich die Produktion von Erneuerbarer Energie durch Wasserkraft und Gewässerschutz in Einklang bringen lässt. 
Keinesfalls sollte noch für Jahre der Zustand am Linnicher Ruhrwehr so bleiben wie er jetzt ist, denn heute kann kein Fisch das Wehr überwinden und der betreffende Rurabschnitt ist extrem naturfern ausbaut. 
Mit dem Bau einer Wasserkraftanlage inkl. funktionieren Fischauf- und -abstieg und Renaturierung wäre der Natur mehr geholfen als weitere jahrelange Gerichtsprozesse, die unweigerlich sind, wenn weiter auf Maximalpositionen beharrt wird. Für eine Konsenslösung setze ich mich schon seit über 10 Jahren, aber leider ist die Bezirksregierung Köln dazu nicht bereit und kann ihre Position dabei nicht einmal fachlich sauber begründen, wie jetzt auch das Gericht bestätigt hat. 
Das ist schade, denn darunter leidet vor allem die Natur, und es wird keine Erneuerbarer Strom produziert. Ich hoffe, das Gerichtsurteil bringt die Behörde zu einem Einsehen. In Linnich könnte eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen verankerten Pilotvorhaben für die Nutzung der Wasserkraft, z. B. mit dem beweglichen Wasserkrafthaus, realisiert werden - ähnlich wie z. B. in Baden-Württemberg an der Kinzig. Warum soll an der Rur in NRW, das nicht möglich sein, was in Baden-Württemberg schon umgesetzt und in den Niederladen an der Maas genehmingt - unter Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Ich fände es gut, wenn alle Beteiligten im Sinne der Sache eine solche Lösung unterstützen würden.
Anbei meine Pressemitteilung dazu. 
Mit freundlichen Grüßen 

Oliver Krischer 

Mitglied des Bundestages 
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Platz der Republik 1 
11011 Berlin 
Telefon: 030-227-72058 
Fax: 030-227-76056

weitere Schreiben folgen 


 Ein kritischer Vortrag zum (fischfreundlichen?) Kinzig Kraftwerk.

 Diese neue WKA hat schon mehrere Preise gewonnen, trotzdem ist sie wohl, wie hier zu lesen, nicht das Gelbe vom Ei.

Dazu diesen Beitrag als PDF Datei  vom Landesfischereiverband BW

17 Februar 2013

Geplantes Wasserkraftwerk an der Rur



Ablehnungsbescheid rechtswidrig 



Das VG Aachen hat entschieden, dass die Bezirksregierung Köln erneut prüfen muss, ob das beantragte Wasserkraftwerk am Rurdorfer Wehr bei Linnich genehmigungsfähig ist. 

Das 43 Meter breite Rurdorfer Wehr, Ende des 19. Jahrhunderts errichtet, ist als Denkmal geschützt. Das Wasser stürzt über drei Meter in die Tiefe, eine Passierbarkeit für Wanderfische ist derzeit nahezu ausgeschlossen. Ein privater Investor beantragte im November 2007 die Erlaubnis, das Wasser der Rur für ein Wasserkraftwerk zu nutzen. Die Bezirksregierung Köln lehnte mit Bescheid vom 30.09.2009 die Genehmigung nach dem WHG ab, weil ein Wasserkraftwerk an dieser Stelle gegen umweltrechtliche Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen verstoße. Die Vorgaben erklärten die Rur im betreffenden Abschnitt zu einem Zielgewässer für Wanderfische, insbesondere Lachse und Aale, daher sei es geboten, die Rur wieder umfassend für Fische durchgängig zu machen. Bloße Fischschutzmaßnahmen des Wasserkraftwerks (Fischtreppen etc.) reichten nicht aus. 

Das VG Aachen hat entschieden, dass der Ablehnungsbescheid vom September 2009 rechtswidrig und deshalb aufzuheben ist. 

Nach Auffassung des VG Aachen hat der Kläger derzeit keinen Anspruch auf die wasserrechtliche Bewilligung. 
Er könne aber verlangen, dass die Bezirksregierung umfassender als bislang prüfe, mit welchen Maßnahmen das Wasserkraftwerk auch den Schutz der Fische gewährleisten könne. Zu welchem Ergebnis eine erneute Prüfung führen werde, sei für das Gericht offen 

  • Gericht/Institution: VG Aachen  
  • Erscheinungsdatum: 15.02.2013 
  • Entscheidungsdatum:15.02.2013 
  • Aktenzeichen:  7 K 1970/09 

 

12 Februar 2013

Wasserkraftanlage Kostheim am Main


An Profit gedacht und schlecht gemacht!



Eine Presseinformation Verband Hessischer Fischer e. V.
 
Eine systematische Langzeitstudie beweist gravierende Funktionsmängel der Fischwanderhilfen am Stauwerk Kostheim am Main.Nun wurde es erstmals bewiesen, was die Experten vom Verband Hessischer Fischer e.V. (VHF) schon immer vermuteten. Fischwanderungshilfen wie Fischtreppen und Turbinenbypässe, selbst nach der aktuell gültigen "guten Praxis", funktionieren nicht. Die von der EU geforderte Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), zu der sich Deutschland bis zum Jahr 2015 verpflichtet hat, ist mit der derzeitigen Technik nicht möglich. Eine im Auftrag des Betreibers der Wasserkraftanlage (WKA) Kostheim am Main angefertigte Langzeitstudie über die Passierbarkeit dieser Anlage zeigt erbarmungslos das Versagen der WKA auf. Selbst bei der günstigsten Betrachtungsweise der Daten werden 30 % der Wanderfische von der Anlage schwer geschädigt oder getötet. Die Forderung die an die Betriebsgenehmigung der Anlage gekoppelt wurde, nämlich eine Schädigungsrate < 10 % für alle Fischarten und Größen wurde selbst im besten Falle um das Dreifache überstiegen. Ein Skandal!!!

Hier die gesamte Pressemitteilung


Folgende Fotos von: Dr. Roland Kuhn und G. Hoff-Schramm


Vom Rechenreiniger getötet per Förderband zum Abfall
Geschädigte Aale
Der Treibgutrechen hält den Turbineneinlauf frei, egal was kommt . . .
Fischfreundlich gedacht aber schlecht gemacht - der Umgehungsbach, rechts im Vordergrund die dunkle Röhrenöffnung als Verbindung zum Main, kein Fisch findet diesen Weg.

05 Februar 2013

Kläranlage Schophoven


Die Kläranlage in Schophoven wird saniert

WVER-Pressemitteilung vom 04.02.2013

Wasserverband Eifel-Rur saniert Kläranlage Schophoven
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betreibt bei Schophoven in der Gemeinde Inden eine Kläranlage. Diese muss nach fast 30jährigem Betrieb teilweise saniert werden, um den heutigen Anforderungen an ein Klärwerk zu entsprechen.
Von der Sanierung betroffen ist das Rechengebäude, das neu errichtet wird. Im Rechen werden erste Grobstoffe zurückgehalten, die mit dem Abwasser in die Kläranlage gelangen. Ebenso muss eine Gebläsestation mit einem angeschlossenen Niederspannungsraum neu gebaut werden. Über das Gebläse wird in die biologische Reinigungsstufe Luft eingetragen, die von Bakterien veratmet wird, die hier Schmutzstoffe abbauen. In das alte Rechengebäude wird eine Fällmitteldosierstation eingebaut. Das Fällmittel wird zur besseren Entfernung von Phosphor aus dem Abwasser zugegeben. Die Bauarbeiten werden bis Anfang August andauern. Die Kosten belaufen sich auf knapp 670.000 Euro.
Da die Kläranlage abgeschieden liegt, ist durch die Bauarbeiten nicht mit Beeinträchtigungen der Bevölkerung zu rechnen.
Die Anlage wurde in den Jahren 1985 – 1988 von der Gemeinde Inden errichtet und im Jahre 1997 vom WVER übernommen.

17 Januar 2013

Kleinkraftwerke


Kleinwasserkraft – Das Märchen vom „Grünen Strom“ 


Auch unsere österreichischen Nachbarn müssen sich leider mit dem Thema "Erneuerbare Energie aus Wasserkraft" beschäftigen.
 „Ökostrom“ bei Hofer Eine einzigartige Kooperation zwischen der oekostrom AG und dem Diskonter Hofer ist nun in aller Munde und verkauft uns allen Kleinwasserkraft als „Grünen Strom“. 
Das Märchen vom „Grünen Strom“ 
Erneuerbare Energie aus Wasserkraft wird als Wunderlösung für die Energiewende gefeiert und sei – so die verbreitete Meinung – grün und umweltverträglich. 
Doch Märchen leben von Wundern und Mythen, so auch die Kleinwasserkraft: 

Kleinwasserkraft: Großer Eingriff – kleiner Nutzen! 



03 Dezember 2012

Tod durch Turbinenkraft


Wasserkraftwerke als Fischkiller

Auszug aus einen Bericht in Planetopia vom 26.11.2012

Wasserkraftwerke gelten gerade im Zeitalter der Erneuerbaren Energien als Segen für das Klima. Sie liefern komplett CO2-freien Strom. Doch das ist nur eine Seite der Medaille. Denn die Turbinen eines Flusskraftwerks vernichten Jahr für Jahr Hunderttausende Wanderfische. Allein in der Lahn stehen 28 Kraftwerke, von denen einzelne bis zu dreißig Prozent der Lachse und Aale auf ihrem Weg in den Rhein vernichten.

Hier der sehr interessante Filmbericht: Tod durch Turbinenkraft

22 März 2012

Wasserkraftanlage an der Maas


Niederländische Fischerei gewinnt Prozess gegen den Bau einer Wasserkraftanlage an der Maas



Die niederländische Fischerei siegt nun auch vor dem höchsten niederländischen Gericht. Damit wurden Urteile früherer Instanzen bestätigt.Das Urteil des Gerichts "Raad van State" vom 08. Feb. 2012 zum Bau einer Wasserkraftanlage (WKA) am Maasstau bei Borgharen bei Maastricht hebt die bereits erteilte Betriebsgenehmigung wieder auf.“Wasser ist jetzt nicht mehr vogelfrei.”Am 12. Dez. 2011 kam es beim Raad van State zu einer Berufungsverhandlung in Sachen Bau einer WKA bei Borgharen. Dieses Urteil beendet eine Sache, die sich beinahe 20 Jahre hinzog.Bereits frühere Instanzen hatten festgestellt, dass mit einer dritten WKA an der Maas die erlaubte Fischsterblichkeit an der Maas überschritten wird. Dagegen ging der Investor und Rijkswaterstaat als Genehmigungsbehörde in Berufung. Das Gericht sah vor allen Dingen ein Überschreiten der 10%-Grenze bei der Fischsterblichkeit, da an der Maas bereits zwei Anlagen betrieben werden.Fischereibiologen aus Deutschland und Belgien (Dr. Schneider, Dr. Phillipard, Dr. Ovidio) belegten als Gutachter vor Gericht, dass die 10%-Grenze bereits durch die beiden bestehenden Wasserkraftanlagen überschritten ist. Auch sei keine ausreichende Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt worden.Das Urteil des höchsten nationalen Gerichts hat weitreichende Folgen für alle, die in den Niederlanden Wasser und Gewässer nutzen.Presseerklärung Sportvisserij NederlandVerfasser Rechtsanwalt Mr. M. van Hal - Scheffer

Dieser und ähnlich Interessante Artikel im neuen Rheinischer-fischereiverband Info1-2012