21 Mai 2014
22 April 2014
EU-Kommission klagt Österreich
EU-Kommission klagt Österreich wegen mangelnden Schutzes der Wasserqualität in der Schwarzen Sulm
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Welch eine Ähnlichkeit mit der Durchgängigkeit bezüglich der Rur
-siehe Beiträge hier im Blog-
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Die Die Europäische Kommission erhebt beim Gerichtshof Klage gegen Österreich, weil dieses die Schwarze Sulm, einen Fluss in der Steiermark, nicht angemessen schützt. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Bau eines geplanten Kraftwerks zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität des Flusses führen würde, der einer der längsten naturbelassenen Flüsse in der Region ist. Nach Ansicht der Kommission hat die regionale Behörde bei der Genehmigung des Wasserkraftprojekts im Jahr 2007 die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht beachtet Die Genehmigung wurde daraufhin vom österreichischen Bundesministerium für Umwelt im Jahr 2009 widerrufen, doch hat das österreichische Verfassungsgericht den Widerruf aus rein formalen Gründen im Jahr 2012 aufgehoben. Die Genehmigung ist somit wieder in Kraft getreten und kann nun nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden. Die Kommission hat deswegen im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, die Kraftwerksgenehmigung stehe nicht mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang.
Da nun offenbar die Bauarbeiten an dem Projekt begonnen haben, bringt die Kommission den Fall auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich der Zustand ihrer Oberflächenwasserkörper verschlechtert. Eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot kann nur gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und eine davon ist der Nachweis eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Nach Auffassung der Kommission hat die Genehmigungsbehörde das übergeordnete Interesse des Projekts nicht nachgewiesen, was durch die Prüfung des österreichischen Bundesministeriums für Umwelt bestätigt wurde, das ebenfalls Zweifel am überwiegenden öffentlichen Interesse verlauten ließ.
Österreich erklärte sich bereit, den Genehmigungsbeschluss zu überprüfen; im Überprüfungsverfahren hat die regionale Behörde dann aber lediglich den Wasserzustand der Schwarzen Sulm als schlechter eingestuft und behauptet, dass eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot nicht mehr erforderlich sei. Dies wäre ein Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie, da im Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet von 2009 die Wasserqualität der Schwarzen Sulm als „gut“ angegeben war und die Bedingungen für eine Änderung des Status des Flusses nicht beachtet wurden.
Da die von der regionalen Behörde gewählte Vorgehensweise einen negativen Präzedenzfall für ähnliche Wasserkraftprojekte in Österreich schaffen könnte und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden kann, hat die Kommission beschlossen, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Hintergrund
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Grund- und Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer) zu schützen und zu sanieren, um bis spätestens 2015 einen „guten“ Gewässerzustand zu erreichen, d. h. einen Zustand, bei dem die Gewässer möglichst geringe Spuren menschlicher Einflussnahme aufweisen. Gemäß der Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten Maßnahmen, um zu verhindern, dass sich der Zustand von Oberflächenwasserkörpern verschlechtert. Ausnahmen von dieser Anforderung können nur unter den Bedingungen des Artikels 4 Absatz 7 gewährt werden, von denen eine lautet, dass das Projekt nachweislich von „überwiegendem öffentlichen Interesse“ sein muss. Die Rechtsvorschriften bieten zwar ein gewisses Maß an Flexibilität, doch sind Ausnahmen nur bei Vorliegen genau definierter Gründe zulässig. Es müssen alle praktikablen Vorkehrungen getroffen werden, um die negativen Auswirkungen zu mindern, und in Fällen eines überwiegenden öffentlichen Interesses müssen die Vorteile der Änderungen die Vorteile des Erreichens des guten Gewässerzustands für Umwelt und Gesellschaft übertreffen, und es muss unmöglich sein, diese vorteilhaften Ziele durch andere Mittel zu erreichen. Wasserkraftwerke bewirken einen schlechteren Gewässerzustand, weil sie die Durchgängigkeit des Flusses beeinträchtigen, was eines der Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie für die Einstufung des Gewässerzustands eines Flusses als „gut“ ist.
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 16.04.2014
Weitere Informationen:
Näheres zur EU-Wasserpolitik:
ec.europa.eu/environment/water/index_en.htm
Nähere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
Kontakt für die Öffentlichkeit:
Europe Direct, per Telefon: 00 800 6 7 8 9 10 11, oder per E-Mail
europa.eu/europedirect/write_to_us/
02 April 2014
Köcherfliegenschlupf an der unteren Rur
Köcherfliegenschlupf an der unteren Rur Anfang der Woche.
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Luk Belgers wollte Eisvögel fotografieren und hat statt dessen diesen Massenschlupf abgelichtet.
Ein solch massiver Schlupf an der Rur ist sehr selten
Sehr wahrscheinlich ist das eine Hydropsyche, eine köcherlose Köcherfliegenart.
Sie war und ist in der Rur die absolut dominierende Art unter den vorkommenden Köcherfliegen.
Die Bilder wurden freundlicher Weise von Luk Belgers zur Verfügung gestellt
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27 März 2014
Lachsen auf der Spur
Jülicher Realschüler waren Lachsen auf der Spur
Aufmerksam folgen die Jülicher Schüler den Erläuterungen zur Lachsansiedlung in der Rur.
| Schaufenster an der Fischtreppe Obermaubach |
Im Bruthaus des Kreisfischereiverein Düren e.V. kam die Gruppe begleitet von Maria Villegas, Vorsitzende des Fördervereins, und Chemielehrerin Terry Schepanski in Obermaubach an, wo sie Gewässerwart Hermi Hermanns und der 1. Vorsitzenden des Kreisfischereiverein e.V. Düren, Hermann Josef Koch, bereits erwarteten. Nachdem die Herren den Jugendlichen die Fischtreppe und ihre wichtige Funktion erklärt hatten, ging es zum Bruthaus des Vereins, in dem Bachforellen- und Lachseier betreut und gepflegt werden. Diese Aufgabe wird von Ehrenamtlern über viele Wochen gewissenhaft ausgeführt. Die Gruppe der Interessierten wächst stetig, sagt AG-Leiterin Schepanski
| Die Gruppe der Interessierten wächst stetig |
Der Kreisfischereiverein e.V. Düren, aktives Mitglied der Hegegemeinschaft Rur, ist seit 1996 im Lachsprogramm NRW und versucht seitdem den einstmals ansässigen Fisch in unserer Region wieder zu beheimaten. Seit 1998 geschieht das Erbrüten und die Aufzucht im Bruthaus auf dem Gelände der Stadtwerke Düren in Obermaubach.
Im Juni sollen wieder junge Lachse ausgewildert werden. Dann werden die Realschüler und -schülerinnen wieder mit vor Ort sein, denn schließlich ist über die Jahre zwischen der - wenn auch wechselnden Schar an – Jugendlichen und den Angler bei den verschiedenen treffen im Jahr eine Verbundenheit entstanden. "Auch wenn die Schülerinnen und Schüler einen „freien“ Tag dafür verwenden, werden es immer mehr Interessierte", erzählt Terry Schepanski. Unterstützt werden die Aktivitäten vom Verein der Freunde und Förderer der Realschule der Stadt Jülich.
Von Redaktion [24.03.2014, 08.15 Uhr]
Mit freundlicher Genehmigung von dasJÜLICHt
23 März 2014
Keine künstliche Wasserzufuhr zur Niers
Keine künstliche Wasserzufuhr zur Niers
Erkelenz.
Der Niersverband
hat mit RWE Power über den ausgetrockneten Oberlauf der Niers
gesprochen. Das Fazit: Die Niers führt künftig auf den ersten eineinhalb
Kilometern nur Wasser, wenn es regnet. Eine technische Lösung gibt es
nicht.
Von Andreas Speen
Der Niersverband ist nach Anwohnerhinweisen der Frage nachgegangen,
warum der Fluss im Oberlauf derzeit kein Wasser führt. Und er hat
geprüft, ob das fehlende Wasser kompensiert werden kann. Die gewonnenen
Erkenntnisse dürften für die Anwohner ernüchternd sein. Gestern teilte
der Niersverband auf Nachfrage der RP mit, dass weder er noch RWE Power
eine Lösung sehen, um die Niers auf ihren ersten eineinhalb Kilometern
künstlich mit Wasser zu befüllen. Es bestehe für den Tagebaubetreiber
dazu auch keine Verpflichtung, sagte Jörg Langner vom Niersverband.
11 März 2014
Unakzeptable Wasserführung der Rur
Wasserführung
der Rur im Bereich Untermaubach und Kreuzau.
Seit Jahren
beklagen die Angler die ungenügende Wasserführung der Rur bei einem Abfluß von
nur 5 cbm/sec. ab Staubecken Obermaubach. Von dieser Wassermenge werden am
ersten Wehr ca. 4.8 cbm in die Mühlenteiche abgeleitet, so daß für die Rur nur
noch 200 l/s zur Verfügung stehen.
Unsere
Forderung einer erhöhten Wasserabgabe aus den Talsperren wird vom WVER aus
Gründen der Wasserwirtschaft abgelehnt. Die Abgabe in die Mühlenteiche ist
durch alte Wasserrechte abgesichert und wird von uns auch nicht infrage
gestellt.
Es ist jedoch
völlig unakzeptabel, auch im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
daß für die Ökologie nur eine völlig unzureichende Wassermenge auf einer
Strecke von ca. 1,5 km übrig bleibt, die eine Durchgängigkeit für die
Wasserorganismen verhindert.
Aus diesem
Grunde haben wir mit Unterstützung des
NABU im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erneut diese Problematik
thematisiert, um Politik und Öffentlichkeit auf diesen unhaltbaren Zustand
hinzuweisen.
Wir fordern
von allen Beteiligten die Bereitschaft, schnellstmöglich eine Änderung
herbeizuführen.
Kurt Hilgers
für den Fischereiverband NRW
Mitglied im Beirat bei der
Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Düren
Den gesamten Beitrag mit einigen Bildern findet Ihr hier Wasserführung der Rur bei Kreuzau
Mit freundlicher Genehmigung von Kurt Hilgers
Labels:
Fliessgewässer,
Lachs,
Rur,
Umweltschutz,
Wanderfischprogramm,
Wasserkraftanlagen,
WKA,
WV Eifel-Rur
Standort:
Untermaubach, 52372 Kreuzau, Deutschland
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