14 Juli 2012

Änderung des Fischereigesetzes in Schleswig-Holstein

Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes – wichtig vor allem für Touristen!

In Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in Kraft . Damit werden einige Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits mit dem neuen Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgerätehändler, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit. Vor Antritt der Angelreise nach Schleswig-Holstein sollten sich Urlauber auf jeden Fall rechtzeitig um die Beschaffung der Abgabemarke bemühen.

Die Marke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln – zusammen mit dem Fischereischein des Heimatbundeslandes und ggf. dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer – mitzuführen ist. Der entsprechende Vordruck kann selber ausgedruckt werden – er steht zum kostenlosen Download bereit  und ist natürlich auch bei den Ausgabestellen der Abgabemarken verfügbar.

Neu ist auch, dass Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht – so genannte "Urlauberfischereine" - jetzt jeder Person erteilt werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Sie gelten für jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Auch diese Dokumente erhält man bei den oben genannten Ausgabestellen. Sie kosten bei Erstausstellung 20 Euro (inklusive der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr), für die zweite und dritte Ausstellung jeweils 10 Euro Verwaltungsgebühr. Zusammen mit dem "Urlauberfischereischein" wird ein Merkblatt ausgegeben, das über die wichtigsten Belange des tierschutzgerechten Angelns informiert. Im kommenden Jahr soll auch eine Online-Lösung für die Entrichtung der Fischereiabgabe und die Ausgabe von "Urlauberfischereischeinen" eingerichtet sein. Fragen zur Beschaffung der Abgabemarken oder der "Urlauberfischereischeine" sind an die jeweilige örtliche Ordnungsbehörde in Schleswig-Holstein zu richten (Adressen sind auf den Internetseiten des Innenministeriums verfügbar).
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe kommen übrigens in vollem Umfang den Fischen und Gewässern und damit auch den Anglern und Fischern zu Gute. So wird daraus das umfangreiche Besatzprogramm des Landes "Fischhorizonte" finanziert, daneben Projekte wie Behindertenangelplätze, Forschungsvorhaben zum Aal und vieles mehr (Details dazu unter dem Punkt "Förderung der Fischerei").
Neben den Regelungen, die vor allem Urlauber betreffen, treten mit der neuen LFischG-DVO weitere Änderungen in Kraft, die für Angler von Interesse sind. So ist die Benutzung eines Setzkeschers zur Frischhaltung des Fanges in Schleswig-Holstein jetzt erlaubt. Verwendet werden dürfen so genannte Schonsetzkescher aus knotenlosem Material mit einer Länge von mindestens 3,50 Metern und einem Durchmesser von mindestens 50 Zentimetern, die waagerecht aufzustellen sind. Weitere Detailregelungen dazu finden sich in der Verordnung.
Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein künftig zugelassen, wenn der Fang sinnvoll verwertet wird (primär für die menschliche Ernährung, bei Hegefischen auch als Besatz oder Futtermittel) und der Hegepflichtige des jeweiligen Gewässers zugestimmt hat. In Küstengewässern ist auf einem vorgegebenen Formblatt an die obere Fischereibehörde über die Ergebnisse des Gemeinschaftsfischens zu berichten – dies ist von den Verantwortlichen zu organisieren.

Hier findet Ihr alle Infos: Fischerei in Schleswig-Holstein

1 Kommentar:

  1. Die neuen Gesetzte des Landes bringen auch Vorteile. So z.B. das Hältern der Fische in Setzkeschern um den Fang frisch halten zu können.
    Wenn Urlauber jetzt die Fischereiabgabe in Höhe von 10 € zahlen müssen ist das auch ok wenn diese Gelder auch der Fischerei voll zur Verfügung stehen und nicht in andere Kanäle fliessen.

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