Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes – wichtig vor allem für Touristen!
In
Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur
Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in Kraft . Damit werden einige
Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits mit dem neuen
Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgerätehändler, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit. Vor Antritt der Angelreise nach Schleswig-Holstein sollten sich Urlauber auf jeden Fall rechtzeitig um die Beschaffung der Abgabemarke bemühen.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Außenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgerätehändler, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit. Vor Antritt der Angelreise nach Schleswig-Holstein sollten sich Urlauber auf jeden Fall rechtzeitig um die Beschaffung der Abgabemarke bemühen.
Die Marke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln – zusammen mit dem Fischereischein des Heimatbundeslandes und ggf. dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer – mitzuführen ist. Der entsprechende Vordruck kann selber ausgedruckt werden – er steht zum kostenlosen Download bereit und ist natürlich auch bei den Ausgabestellen der Abgabemarken verfügbar.
Neu ist auch, dass Ausnahmegenehmigungen von der
Fischereischeinpflicht – so genannte "Urlauberfischereine" - jetzt jeder
Person erteilt werden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Sie gelten für
jeweils 28 Tage und können dreimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen
werden. Auch diese Dokumente erhält man bei den oben genannten
Ausgabestellen. Sie kosten bei Erstausstellung 20 Euro (inklusive der
Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr), für die zweite und
dritte Ausstellung jeweils 10 Euro Verwaltungsgebühr. Zusammen mit dem
"Urlauberfischereischein" wird ein Merkblatt ausgegeben, das über die
wichtigsten Belange des tierschutzgerechten Angelns informiert.
Im kommenden Jahr soll auch eine Online-Lösung für die Entrichtung der
Fischereiabgabe und die Ausgabe von "Urlauberfischereischeinen"
eingerichtet sein. Fragen zur Beschaffung der Abgabemarken oder der
"Urlauberfischereischeine" sind an die jeweilige örtliche
Ordnungsbehörde in Schleswig-Holstein zu richten (Adressen sind auf den
Internetseiten des Innenministeriums verfügbar).
Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe kommen übrigens in vollem
Umfang den Fischen und Gewässern und damit auch den Anglern und Fischern
zu Gute. So wird daraus das umfangreiche Besatzprogramm des Landes
"Fischhorizonte" finanziert, daneben Projekte wie
Behindertenangelplätze, Forschungsvorhaben zum Aal und vieles mehr
(Details dazu unter dem Punkt "Förderung der Fischerei").
Neben den Regelungen, die vor allem Urlauber betreffen, treten mit
der neuen LFischG-DVO weitere Änderungen in Kraft, die für Angler von
Interesse sind. So ist die Benutzung eines Setzkeschers zur
Frischhaltung des Fanges in Schleswig-Holstein jetzt erlaubt. Verwendet
werden dürfen so genannte Schonsetzkescher aus knotenlosem Material mit
einer Länge von mindestens 3,50 Metern und einem Durchmesser von
mindestens 50 Zentimetern, die waagerecht aufzustellen sind. Weitere
Detailregelungen dazu finden sich in der Verordnung.
Gemeinschaftsfischen sind in Schleswig-Holstein künftig zugelassen,
wenn der Fang sinnvoll verwertet wird (primär für die menschliche
Ernährung, bei Hegefischen auch als Besatz oder Futtermittel) und der
Hegepflichtige des jeweiligen Gewässers zugestimmt hat. In
Küstengewässern ist auf einem vorgegebenen Formblatt an die obere Fischereibehörde über die Ergebnisse des
Gemeinschaftsfischens zu berichten – dies ist von den Verantwortlichen
zu organisieren.Hier findet Ihr alle Infos: Fischerei in Schleswig-Holstein
Die neuen Gesetzte des Landes bringen auch Vorteile. So z.B. das Hältern der Fische in Setzkeschern um den Fang frisch halten zu können.
AntwortenLöschenWenn Urlauber jetzt die Fischereiabgabe in Höhe von 10 € zahlen müssen ist das auch ok wenn diese Gelder auch der Fischerei voll zur Verfügung stehen und nicht in andere Kanäle fliessen.