22 März 2012

Wasserkraftanlage an der Maas


Niederländische Fischerei gewinnt Prozess gegen den Bau einer Wasserkraftanlage an der Maas



Die niederländische Fischerei siegt nun auch vor dem höchsten niederländischen Gericht. Damit wurden Urteile früherer Instanzen bestätigt.Das Urteil des Gerichts "Raad van State" vom 08. Feb. 2012 zum Bau einer Wasserkraftanlage (WKA) am Maasstau bei Borgharen bei Maastricht hebt die bereits erteilte Betriebsgenehmigung wieder auf.“Wasser ist jetzt nicht mehr vogelfrei.”Am 12. Dez. 2011 kam es beim Raad van State zu einer Berufungsverhandlung in Sachen Bau einer WKA bei Borgharen. Dieses Urteil beendet eine Sache, die sich beinahe 20 Jahre hinzog.Bereits frühere Instanzen hatten festgestellt, dass mit einer dritten WKA an der Maas die erlaubte Fischsterblichkeit an der Maas überschritten wird. Dagegen ging der Investor und Rijkswaterstaat als Genehmigungsbehörde in Berufung. Das Gericht sah vor allen Dingen ein Überschreiten der 10%-Grenze bei der Fischsterblichkeit, da an der Maas bereits zwei Anlagen betrieben werden.Fischereibiologen aus Deutschland und Belgien (Dr. Schneider, Dr. Phillipard, Dr. Ovidio) belegten als Gutachter vor Gericht, dass die 10%-Grenze bereits durch die beiden bestehenden Wasserkraftanlagen überschritten ist. Auch sei keine ausreichende Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt worden.Das Urteil des höchsten nationalen Gerichts hat weitreichende Folgen für alle, die in den Niederlanden Wasser und Gewässer nutzen.Presseerklärung Sportvisserij NederlandVerfasser Rechtsanwalt Mr. M. van Hal - Scheffer

Dieser und ähnlich Interessante Artikel im neuen Rheinischer-fischereiverband Info1-2012

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